Wir liefern, verbauen und stimmen alle Top-Fahrwerks-Komponenten ab!
Mit individuell justierten Fahrwerksprodukten eine nahezu perfekte Fahrwerkstechnik für Ihr Motorrad!
Mit unseren selektierten Tuning-Bauteilen können Sie Ihr Motorrad optimieren und individualisieren!
Durch die Behandlung von Motorbauteilen wie z.B. von Getriebezahnrädern und Getriebewellen mit dem Superfinish-Verfahren wird der motorinterne Reibungswiderstand massiv reduziert. Dies trägt zur Reduzierung der Verlustleistung und damit zur Erhöhung der Maximalleistung bei.
Zudem entwickelt das Getriebe nach einer Superfinish Behandlung weniger Wärme, wodurch sich die Temperaturbelastung des Motors reduziert, der Gasdurchsatz sich erhöht und letztendlich damit auch die Motorleistung über das gesamte Drehzahlband steigt. Gleichzeitig erhöht sich die Lebensdauer der behandelten Motorkomponenten bei deutlicher Geräuschreduzierung im Betrieb.
Dies ist extrem wichtig, dem Betriebe dies das Superfinish-Verfahren anwenden können
gibt es viele, entscheidet ist aber der Erfahrungsschatz in Sachen Motorrad und Rennsport!
Technische Informationen:
Die „serienmäßig“ vorhandenen Rauigkeitsspitzen (-das Ergebnis preiswerter Produktion) an den Zahnflanken von Getrieberädern können erhebliche Schäden verursachen.
Die starke Flankenreibung führt zum Abbrechen der Spitzen, die vom Motoröl aufgenommen werden und z.B. in die Gleitlager von Kurbelwelle und Pleueln „wandern“ und dort erhebliche Dauerschäden verursachen.
Beim Superfinish-Verfahren werden ausschließlich Rauigkeitsspitzen abgetragen. Es gibt an den Werkstücken keinerlei Geometrieveränderungen.
So wird aufgrund extrem glatter Oberflächen der Traganteil deutlich erhöht. Möglich ist eine Steigerung um 90 bis 100%, gemessen in einer Tiefe von 0,4 µm – je nach Ausgangsrautiefe.
Der große Vorteil dieses Verfahrens ist auch das gleichmäßige, ansatzfreie Finish über die komplette Oberfläche.
Der Materialabtrag ist sehr gering und liegt im Bereich von wenigen Tausendstel Millimetern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass verbaute und verwendete Tuning-Bauteile oder vorgenommene Tuning-Arbeiten ohne
TÜV-Gutachten / EG-ABE zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ führen.